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Warum du als Yogalehrerin kein Reiseveranstalter sein solltest

Viele Yogalehrerinnen kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie ihr Retreat komplett selbst in die Hand nehmen wollen: eigene Location aussuchen, Flüge mit organisieren, Unterkunft buchen, alles aus einer Hand für die eigene Community anbieten. Das fühlt sich nach mehr Kontrolle an – und nach mehr Nähe zu den eigenen Teilnehmerinnen. Was dabei häufig übersehen wird: Sobald du Reiseleistungen bündelst und als Gesamtpaket verkaufst, bist du rechtlich möglicherweise nicht mehr nur Yogalehrerin, sondern Reiseveranstalterin – mit allen Pflichten, die das mit sich bringt.


Was macht dich zur Reiseveranstalterin?


Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie (in Deutschland im BGB verankert) reicht es aus, wenn du mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen – etwa Unterkunft und Transport, oder Unterkunft und Yoga-Programm als touristische Leistung – für einen gemeinsamen Preis anbietest und selbst zusammenstellst. Ob du das “Retreat” oder “Workshop-Woche” nennst, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, was du organisatorisch tust, nicht wie du es bewirbst.



Welche Pflichten das mit sich bringt


Wer als Reiseveranstalterin gilt, muss unter anderem:

eine Insolvenzabsicherung für die Kundengelder nachweisen (damit Teilnehmerinnen im Fall deiner Zahlungsunfähigkeit nicht leer ausgehen)


umfassende vorvertragliche Informationspflichten erfüllen


für die gesamte Reiseleistung haften – auch für Dinge, die du selbst gar nicht kontrollierst, etwa einen verspäteten Flug oder ein Problem in der Unterkunft vor Ort


Das ist kein Verwaltungsdetail, sondern eine echte unternehmerische Haftung, die viele Yogalehrerinnen nicht bewusst eingehen wollen – gerade weil sie ja “nur” ihre Yoga-Woche anbieten möchten, nicht Reiseunternehmerin werden.


Was das für deine Entscheidung bedeutet


Das heißt nicht, dass du kein eigenes Retreat anbieten kannst. Es heißt: Sobald du anfängst, Unterkunft und weitere Leistungen selbst zu bündeln und zu verkaufen, solltest du dir vorher rechtlich beraten lassen, ob und in welcher Form die Pauschalreiserichtlinie für dich greift – die genaue Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern soll dir zeigen, worauf du achten solltest, bevor du selbst zur Veranstalterin wirst.


Die Alternative


Genau deshalb arbeiten viele Yogalehrerinnen lieber mit einem bestehenden Veranstalter zusammen, der die Reiseleistung rechtlich und wirtschaftlich verantwortet – während die Lehrerin sich auf das konzentriert, was sie am besten kann: unterrichten und ihre Gruppe begleiten. Bei Sea & Soul übernehmen wir genau diesen Teil: die Buchungsabwicklung, die Haftung für Unterkunft und Transfer, die komplette Organisation vor Ort. Du bringst deine Community mit – wir tragen das unternehmerische Risiko.

 
 
 

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